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   OLG Frankfurt, 20.11.2015 - 1 UF 189/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39543
OLG Frankfurt, 20.11.2015 - 1 UF 189/15 (https://dejure.org/2015,39543)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2015 - 1 UF 189/15 (https://dejure.org/2015,39543)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2015 - 1 UF 189/15 (https://dejure.org/2015,39543)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1684 BGB, § 81 FamFG, § 20 FamGKG, § 6 Abs. 2 Satz 1 GG
    Absehen von der Erhebung einzelner Positionen innerhalb der Gerichtskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Absehen von der Erhebung einzelner Positionen innerhalb der Gerichtskosten

  • hefam (Datenbank hessische Familiengerichte)

    GG 6 Abs. 2 Satz 1; BGB 1684; FamFG; FamGKG 20
    Umgang; Umgangsausschluss; Verfahrensverzögerung; Beschleunigungsgrundsatz; Sachverständigenkosten; Gerichtskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des gänzlichen Ausschlusses des Umgangs eines Elternteils mit seinem Kind

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des gänzlichen Ausschlusses des Umgangs eines Elternteils mit seinem Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Absehen von der Erhebung einzelner Positionen innerhalb der Gerichtskosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Absehen von der Erhebung einzelner Positionen innerhalb der Gerichtskosten

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 143/14

    Kostenentscheidung in einer Abstammungssache: Prüfung der Niederschlagung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2015 - 1 UF 189/15
    Die Entscheidungen hinsichtlich der Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Beschwerdeverfahrens - über beide hat der Senat zu befinden (vgl. BGH, FamRZ 2015, 570) - folgt aus § 81 FamFG.

    Im Rahmen der Ermessensprüfung des § 81 FamFG ist - entsprechend § 20 FamGKG - in diesem Zusammenhang auch das Kriterium der unrichtigen Sachbehandlung beachtlich (BGH, FamRZ 2015, 570ff.).

  • EGMR, 15.01.2015 - 62198/11

    Umgangsrecht leiblicher Väter - Deutsche Gerichte zu lasch, Gesetze lückenhaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2015 - 1 UF 189/15
    Die sich anschließende Verzögerung des insgesamt rund 3 1/2 Jahre währenden amtsgerichtlichen Verfahrens, die zu einem wesentlichen Teil auf die unzureichende Berücksichtigung des Vorrang- und Beschleunigungsgebotes in § 155 Abs. 1 FamFG durch das Gericht zurückzuführen ist (zu den Anforderungen an die Dauer eines umgangsrechtlichen Verfahrens siehe zuletzt: EGMR, Kuppinger v. Deutschland, Urteil vom 15. Januar 2015, Nr. 62198/11, Rn. 105 f.), führte überdies dazu, dass das Gutachten zum Zeitpunkt der amtsgerichtlichen Beschlussfassung auf Grund des Zeitablaufs (rund 26 Monate vom Eingang des Gutachtens bis zur Entscheidung) nur noch eingeschränkt verwertbar war.
  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2015 - 1 UF 189/15
    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen und den Umgang zu regeln (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2015, 344ff.).
  • BVerfG, 14.07.2010 - 1 BvR 3189/09

    Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch nur eingeschränkte Zulassung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2015 - 1 UF 189/15
    Dabei ist eine Einschränkung oder gar ein Ausschluss des Umgangs nur veranlasst, wenn dies nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. dazu BVerfG, FamRZ 2010, 1622).
  • OLG Frankfurt, 09.07.2013 - 6 UF 140/13

    Verfahren auf Verpflichtung zum Umgang durch betreuenden Elternteil

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2015 - 1 UF 189/15
    Nach diesen Maßstäben bedarf es im vorliegenden Amtsverfahren, in welchem "Anträge" der Beteiligten lediglich Anregungen darstellen (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2014, 576; näher hierzu Heilmann/Gottschalk, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, § 1684 BGB Rn. 85 m .w. Nachw.), keiner familiengerichtlichen Regelung des Umgangs.
  • OLG Frankfurt, 08.01.2024 - 6 UF 196/23

    Bedürfnis für gerichtliche Umgangsregelung

    In einem solchen Fall kann das Verfahren durch die Feststellung, dass eine Umgangsregelung nicht veranlasst ist, beendet werden (vgl. Staudinger/Dürbeck (2019) BGB § 1684, Rn. 184; OLG Frankfurt 20. November 2015 - 1 UF 189/15 -, juris Rn 8 f, FamRZ 2016, 479).
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